Das eRezept ist da!

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Für die Verordnung des Kassenrezeptes benötigen wir
zwingend zu Beginn des Quartals Ihre
Gesundheitskarte. Ohne das vorherige Einlesen Ihrer
Karte ist kein Ausstellen eines Kassenrezeptes mehr
möglich!
Auch die telefonische/digital Vorbestellung (Rezept-Telefon, Email) ist
nur möglich, wenn bereits die Karte eingelesen ist.

Die elektronische Arztunterschrift für Bestellungen kann erst am Ende
der Sprechstunde erfolgen.
Daher können Sie die Medikamente erst am folgenden
Werktag in der Apotheke holen !


Die gesamte digitale Umstellung bedeutet für Sie, für die
Praxen, und auch für die Apotheken eine große
Veränderung. Dies wird zu Beginn nicht ohne Fehler
und Störungen ablaufen.
Wir bitten Sie daher um Geduld, bis das gesamte
System reibungsfrei läuft.
Wer sich näher informieren will, kann dies über die
Seite des Systemanbieters nachlesen oder in einem
Video ansehen.

Versicherte | gematik

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